Hygienische Überwachung infektionshygienisch bedeutsamer Gewerbe

Alle „Einrichtungen und Gewerbe, bei denen die Möglichkeit besteht, dass durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden, können auf Grundlage des § 36 des Infektionsschutzgesetzes vom Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden.Dies betrifft insbesondere Tätowier- und Piercingstudios sowie Einrichtungen zum Ohrlochstechen, kann aber durchaus auch für Kosmetik- und Fußpflegestudios gelten.

Für Betreiber und Kunden von Tattoo- und Piercingstudios sind beim Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und natürlich auch über das Gesundheitsamt Kronach Merkblätter erhältlich.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Handy Zimmer
Dr. Matthias Georgi
09261 678-400 09261 678-415 Industriestr. 11, Zi.Nr. 5
Ralf Müller
09261 678-216 09261 678-415 Industriestr. 11, Zi.Nr. 1

Landratsamt Kronach - Gesundheitsamt

AdresseLandratsamt Kronach - Gesundheitsamt
Industriestr. 11
96317   Kronach
Kontakt
Telefon: 09261 678-227
Fax: 09261 678-415