Hygiene in Praxen von Ärzten, Heilpraktikern und anderen Heil- und Heilhilfsberufen

Angehörige der Heilberufe (hier in erster Linie Ärzte) und der sogenannten Heilhilfsberufe (Kranken- und Altenpfleger, Hebammen, Rettungsassistenten u.v.m.) sowie Heilpraktiker führen mehr oder weniger häufig Tätigkeiten aus, bei denen es unter Umständen zur Übertragung von Krankheitserregern kommen kann und müssen deshalb unter hygienisch einwandfreien Bedingungen arbeiten. Diesbezüglich kommt den Empfehlungen der „Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention“ (KRINKO)  am Robert Koch Institut zentrale Bedeutung zu.

Eine Pflicht zur Überwachung durch das Gesundheitsamt besteht bei den Einrichtungen für ambulantes Operieren und Dialyseeinrichtungen, die übrigen Praxen werden anlassbezogen überwacht. Dies ist geregelt in den Paragraphen 1-3 der bayerischen „Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen“ (MedHygV).

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