Führerschein - Verlängerung der Geltungsdauer

Bestimmte Fahrerlaubnisklassen (Bus und Lkw) sind entweder bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres (Altbesitz alte Klasse 2) gültig oder wurden jeweils auf 5 Jahre befristet erteilt. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen Sie rechtzeitig in der Führerscheinstelle beantragen. Für die Verlängerung ist i. d. R. keine erneute Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. Die Behörde prüft aber Ihre körperliche Eignung.

Was ist zu beachten?

Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Verlängerung. Nach Ablauf der Geltungsdauer dürfen Sie keine Fahrzeuge der betreffenden Klassen mehr führen. Eine erneute Erteilung der betreffenden Fahrerlaubnis kann frühestens dann erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen in der Führerscheinstelle abgegeben wurden! Außerdem bewahren Sie sich den alten Besitzstand der ansonsten abgelaufenen Fahrerlaubnis. In einen nach Ablauf der Fahrerlaubnis erteilten Führerschein wird bei den abgelaufenen Fahrerlaubnisklassen stets ein neues Erteilungsdatum eingetragen.

Sie haben auch die Möglichkeit, sich den Führerschein nach erfolgter Herstellung direkt per Einschreiben von der Bundesdruckerei zusenden zu lassen. In diesem Fall wird der alte Führerschein direkt bei der Beantragung in der Führerscheinstelle ungültig gestempelt und mit einem befristeten Gültigkeitsvermerk versehen. Die Möglichkeit des Direktversands kann nur dann in Anspruch genommen, wenn bis zur Lieferung des neuen Kartenführerscheins keine Fahrten im Ausland durchgeführt werden, da der alte Führerschein dann nur noch innerhalb Deutschlands gilt. Für den Direktversand per Einschreiben fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 5,10 Euro an.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bei Lkw: Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (in der Führerscheinstelle erhältlich)
  • bei Bus: von der Wohnortgemeinde bestätigter Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (in der Führerscheinstelle erhältlich)
  • Führungszeugnis – Versand direkt an die Führerscheinstelle (in der Gemeinde zu beantragen – nur bei Busfahrerlaubnis)
  • bisheriger Führerschein
  • sog. biometrisches Lichtbild
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung der Eignung (z. B. Allgemeinarzt) - Formular siehe unten -
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (von Arbeits-/ Betriebsmediziner/Augenarzt)
  • nur für Bus: ggf. Bescheinigung über die zusätzliche ärztliche Untersuchung der Eignung gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV vom Betriebs-/Arbeitsmediziner

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten in der Führerscheinstelle betragen 38,80 Euro
Bei evtl. gewünschtem Direktversand fallen Auslagen in Höhe von 5,10 Euro an.

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