Führerschein - Probezeitmaßnahmen

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse A1, B oder A2 wird diese auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.

Wenn während der Probezeit erhebliche Verkehrszuwiderhandlungen begangen werden und diese Zuwiderhandlungen zu einem Eintrag in das Fahreignungsregister führen, müssen die Führerscheinstellen bestimmte Maßnahmen ergreifen.

Bei solchen Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit - maßgeblich ist die Tatzeit - muss die Führerscheinstelle folgende Maßnahmen ergreifen:

Aufgrund der ersten Zuwiderhandlung:

  • Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Bei Verstößen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss: Anordnung zur Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar)
    Hinweis: Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre!
    Die Führerscheinstelle muss die Fahrerlaubnis entziehen, wenn keine Teilnahme am Aufbauseminar bzw. besonderen Aufbauseminar erfolgt.
    Ein Neuerwerb der Fahrerlaubnis nach solch einem Entzug setzt die Teilnahme an einem Aufbauseminar voraus.

Aufgrund einer weiteren Zuwiderhandlung nach Teilnahme am Aufbauseminar:

  • Schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen

Aufgrund einer erneuten Zuwiderhandlung nach Ablauf der o. g. Zweimonatsfrist:

  • Entzug der Fahrerlaubnis – Sperrfrist für Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis: 3 Monate!
    Mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach dem Entzug beginnt eine neue Probezeit im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit.

Sobald nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen werden, hat die Führerscheinstelle die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen.

Auch das Mehrfachtäter-Punktesystem findet parallel zu den Probezeit-Regelungen Anwendung auf Fahranfänger.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Handy Zimmer
Auskunft
09261 678-304 09261 678-489 16

Landratsamt Kronach

AdresseLandratsamt Kronach
Güterstraße 18
96317   Kronach
Kontakt
Telefon: 09261 678-0
Fax: 09261 678-211