Führerschein - Neuerteilung nach Entzug

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, können Sie bereits sechs Monate vor Ablauf der evtl. festgesetzten Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle beantragen.

Die Führerscheinstelle prüft, ob Sie wieder geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu führen. In bestimmten Fällen müssen Sie dazu ein fachärztliches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen. Letzteres ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der vorangegangene Entzug aufgrund einer Fahrt unter Alkoholeinfluss, wegen mehrfachen Fahrens unter Alkoholeinfluss oder wegen einer Fahrt unter Drogeneinfluss erfolgte. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet hier dann eine erneute Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Die beizubringenden Unterlagen richten sich individuell nach beantragter Fahrerlaubnisklasse und den Gründen für die Entziehung. Bitte nehmen Sie persönlich Kontakt mit Ihrer Führerscheinstelle auf.

Grundsätzlich sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis mit Bestätigung des Einwohnermeldeamtes auf der Rückseite des Antrags
  • Führungszeugnis für Behörden (Belegart -O-; zu beantragen im Einwohnermeldeamt zur direkten Versendung an die Führerscheinstelle)
  • Personalausweis
  • sog. biometrisches Lichtbild
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung vom Augenoptiker oder Zeugnis eines Augenarztes

Für die Lkw- und Busklassen zusätzlich:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (anstelle der o.a. Sehtestbescheinigung)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung der Eignung (z. B. Allgemeinarzt)
  • nur für Bus erforderlich: Bescheinigung über die zusätzliche ärztliche Untersuchung der Eignung gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV vom Betriebs-/Arbeitsmediziner

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis betragen insgesamt 114,30 Euro, bei erforderlichem Gutachten 154,30 Euro. Die Kosten evtl. erforderlicher Gutachten werden gesondert von der Begutachtungsstelle in Rechnung gestellt.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Handy Zimmer
Auskunft
09261 678-304 09261 678-489 16

Landratsamt Kronach

AdresseLandratsamt Kronach
Güterstraße 18
96317   Kronach
Kontakt
Telefon: 09261 678-0
Fax: 09261 678-211