Führerschein - Maßnahmen nach dem Punktesystem

Die im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragenen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten werden je nach Schwere mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Wird ein Stand von mindestens 4 Punkten erreicht (bzw. bei Alkohol- oder Drogenverstößen auch vorher), erhält die Führerscheinstelle eine Mitteilung.

Auf Grund der Mitteilung über die Eintragungen im FAER muss die Führerscheinstelle bestimmte Maßnahmen ergreifen:

Bei einem Punktestand von 4 bis 5 Punkten werden Sie von Ihrer Führerscheinstelle schriftlich über den Punktestand unterrichtet, ermahnt und auf die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hingewiesen. Bei freiwilliger Teilnahme am Fahreignungsseminar wird bei einem Stand von bis zu 5 Punkten 1 Punkt abgezogen.

Bei einem Punktestand von 6 bis 7 Punkten werden Sie von der Führerscheinstelle verwarnt.

Bei 8 und mehr Punkten gilt der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Führerscheinstelle hat die Fahrerlaubnis im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit zu entziehen.

Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens 6 Monate nach dem Entzug erteilt werden. Vor der Neuerteilung ist in der Regel ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Handy Zimmer
Auskunft
09261 678-304 09261 678-489 16

Landratsamt Kronach

AdresseLandratsamt Kronach
Güterstraße 18
96317   Kronach
Kontakt
Telefon: 09261 678-0
Fax: 09261 678-211