Führerschein - Erstmalige Erteilung (Fahranfänger) und Erweiterung

Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Einen Antrag können Sie in der Führerscheinstelle oder einer Fahrschule erhalten.

Was ist zu beachten?

Der Antrag ist vor Abgabe in der Führerscheinstelle im Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde bestätigen zu lassen. Anschließend kann der Antrag entweder persönlich in der Führerscheinstelle abgegeben werden oder Ihre Fahrschule erledigt dies für Sie.

Beim Erwerb der Fahrerlaubnis ist das jeweilige Mindestalter einzuhalten:

  • 15 Jahre für die Klasse AM
  • 16 Jahre für die Klassen A1, L und T
  • 18 Jahre für die Klassen B, BE, A2, C1 und C1E
  • 21 Jahre für die Klassen C und CE, D1, D1E und A/Trike
  • 24 Jahre für die Klassen D und DE
  • 25 Jahre für die unbeschränkte Klasse A

Im gewerblichen Güterkraftverkehr (Klassen C1, C1E, C und CE) und Personenverkehr (Klassen D1, D1E, D und DE) gibt es je nach Einsatzart und/oder Grundqualifikation diverse Sonderregelungen, aufgrund derer das jeweilige Mindestalter abweichen kann.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • vollständig ausgefüllter Antrag mit Bestätigung des Einwohnermeldeamtes
  • Personalausweis
  • sog. biometrisches Lichtbild,
  • Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung (vom Augenoptiker) oder Zeugnis eines Augenarztes

zusätzlich für die Lkw- und Bus-Klassen:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (anstelle der o. a. Sehtestbescheinigung)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung der Eignung (z. B. Allgemeinarzt)
  • bei zusätzlich gewünschtem Fahrerqualifizierungsnachweis: Bescheinigung(en) über erfolgte Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Zusätzlich für die Bus-Klassen:

  • Bescheinigung über zusätzliche ärztliche Untersuchung der Eignung gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV (z. B. von Betriebs-/Arbeitsmediziner)
  • Führungszeugnis – Versand direkt an die Führerscheinstelle (in der Gemeinde zu beantragen)

Welche Gebühren fallen an?

  • bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis (auf Probe) 39,60 Euro
  • bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis (auf Probe) 38,80 Euro
  • bei begleitetem Fahren hiervon abweichende Gebühren!
  • evtl. zusätzlich der Gebühren für den Fahrerqualifizierungsnachweis

Ansprechpartner

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Landratsamt Kronach

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