Führerschein - Ersatz nach Verlust oder bei Diebstahl
Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben oder dieser gestohlen worden ist, müssen Sie sich einen Ersatzführerschein ausstellen lassen.
Den Ersatzführerschein müssen Sie persönlich in der Führerscheinstelle beantragen. Sie erhalten dann einen neuen EU-Kartenführerschein. Für den Fall, dass Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins oder eines bis zum 18.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheins gewesen sind, wird gleichzeitig Ihr Führerschein auf das neue Fahrerlaubnisrecht umgestellt.
Was ist zu beachten?
Über den Verlust des Führerscheins müssen Sie bei der Führerscheinstelle eine Versicherung an Eides Statt abgeben. Hierfür zwingend erforderlich ist die Vorlage eines Ausweisdokuments.
Sie haben auch die Möglichkeit, sich den Führerschein nach erfolgter Herstellung direkt per Einschreiben von der Bundesdruckerei zusenden zu lassen. Für den Direktversand per Einschreiben fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 5,10 Euro an.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Verlustbescheinigung der Polizei (nur bei Diebstahl),
- sog. biometrisches Lichtbild,
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Welche Gebühren fallen an?
- Kosten für Ersatzführerschein und eidesstattliche Versicherung: 61,00 Euro.
- bei evtl. vorläufigen Fahrausweis zusätzlich 10,00 Euro
- bei evtl. Direktversand des Führerscheins per Einschreiben zusätzlich 5,10 Euro
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Auskunft
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09261 678-304 | 09261 678-489 | 16 | fst@lra-kc.bayern.de |