Führerschein - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Ausstellung von Fahrerqualifizierungsnachweisen
Der Nachweis der erworbenen Grundqualifikation oder Weiterbildung erfolgt seit dem 23.05.2021 durch Ausstellung einer separaten Karte, dem Fahrerqualifizierungsnachweis. Dieser wird in der Führerscheinstelle beantragt, von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und im Direktversand mittels Einwurf-Einschreiben zugestellt. Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird beim Kraftfahrtbundesamt Flensburg im Berufskraftfahrerqualifikationsregister registriert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über bestandene Grundqualifikation, alternativ bei bereits vorhandener Grundqualifikation:
Nachweise über insgesamt mindestens 35 Stunden Weiterbildung - biometrisches Lichtbild neueren Datums (Blick ernst, ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm)
- Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung)
- Führerschein
Welche Gebühren fallen an?
- Bei Vorlage der Grundqualifikation oder Weiterbildungsnachweisen inkl. Direktversand 32,50€ (plus evtl. Fahrerlaubnisgebühren)
- Bei erforderlicher Prüfung spezieller Weiterbildungsnachweise zuzüglich 7,00€
- Bei Ersatzausstellung wegen Verlust/Diebstahl 55,90€
Hinweise/sonstige Informationen:
Detaillierte Informationen finden Sie auch auf den Internet-Seiten des Bundesamtes für Güterverkehr
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Auskunft
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09261 678-304 | 09261 678-489 | 16 | fst@lra-kc.bayern.de |