FQA - Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht

FQA - Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (Heimaufsicht)

Das bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) trat zum 01.08.2008 in Kraft. Zweck des Gesetzes ist es, die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse pflege- und betreuungsbedürftige Menschen als Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen und sonstiger Wohnungsformen vor Beeinträchtigungen zu schützen. Die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung des betroffenen Personenkreises, sowie deren Lebensqualität soll gewahrt und gefördert werden.

Die Kernaufgabe der FQA (früher Heimaufsicht) ist die Begehung der vorgenannten Einrichtungen mit einem multiprofessionellen Team. Im FQA-Team sind Verwaltungspersonal, Ärzte, Pflegefachpersonal, Sozialarbeiter und Hygienesachbearbeiter vertreten. Dieses überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und zeigt den Einrichtungen bzw. Träger Verbesserungspotentiale auf. Somit stehen bei den FQA-Begehungen die Beratung und Information im Vordergrund.

Die FQA wirkt an der fachlichen Weiterentwicklung im Bereich der stationären Einrichtungen für ältere Menschen und stationären Altenpflegeeinrichtungen, sowie der Behindertenhilfe mit. Sie führt regelmäßig Qualitätsprüfungen durch

Weitere Informationen zu Pflege, Altenpflegeeinrichtungen sowie zur Beratung finden Sie unter anderem auf den Internetseiten des Sozialministeriums.

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