Fleischhygiene - Trichinenprobeentnahme bei Wildschweinen und Dachsen

Das Landratsamt Kronach kann auf Antrag einem Jagdscheininhaber die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen bei Wildschweinen und Dachsen übertragen.

Die Übertragung erfolgt unter der Bedingung, dass die zu untersuchenden Wildschweine und Dachse ausschließlich im Rahmen des § 2 b der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) zum eigenen häuslichen Verbrauch verwendet oder als kleine Menge von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild abgegeben werden.

Erforderliche Unterlagen: 

  • schriftlicher Antrag
  • Bestätigung über die Teilnahme an der Schulung

Die zur Trichinenprobenentnahme benötigten Wildursprungsmarken und -scheine können im Landratsamt Kronach abgeholt werden (Gebühr: 0,50 € je Marke einschl. Schein - Mindestabgabe 10 Stück).

  

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Handy Zimmer
Hanna Scherbel
09261 678-512 09261 678-458 N223
Elisabeth Scholz
09261 678-323 09261 678-386 N222

Landratsamt Kronach

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Güterstraße 18
96317   Kronach
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