Fischereipachtverträge - Hinterlegung und Prüfung

Ein FISCHEREIPACHTVERTRAG ist für mindestens zehn Jahre und mit höchstens drei Personen als Pächter abzuschließen. Pächter darf nur sein, wer einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Fischereipachtvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der Schriftform. Eine vom Pächter und Verpächter zu unterzeichnende Ausfertigung des Vertrages ist von dem Verpächter binnen acht Tagen nach dem Abschluss beim Landratsamt Kronach vorzulegen. Das Landratsamt Kronach prüft den vorgelegten Pachtvertrag und teilt das Ergebnis der Prüfung den Beteiligten mit. Die Ausfertigung des Pachtvertrages verbleibt beim Landratsamt.

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