Fischereierlaubnisscheine - Genehmigung u. Bestätigung

Der Fischereiberechtigte oder mit dessen Einwilligung der Fischereipächter kann Erlaubnisscheine zur Ausübung des Fischfangs für einzelne, mehrere oder alle Fischwasser gemeinsam (Einzel- oder Sammelerlaubnisscheine) ausstellen. Hierfür ist auf Antrag die Genehmigung des Landratsamtes Kronach erforderlich. Diese Genehmigung wird befristet erteilt. Voraussetzung ist ein gültiger Fischereischein, der Nachweis der Fischereiberechtigung bzw. ein Fischereipachtvertrag.

Die Genehmigung durch das Landratsamt erfolgt auf Antrag (Antragsformular siehe unten).

Einen gültigen Erlaubnisschein benötigt in aller Regel, wer den Fischfang ausüben will, ohne bereits fischereiausübungsberechtigt zu sein.

Die Erlaubnisscheine bedürfen vor Ausgabe der Bestätigung durch das Landratsamt. Ausgenommen hiervon sind Erlaubnisscheine für Inhaber von Jugendfischereischeinen.

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