Fahrschulen - Erlaubnis

Zum Betrieb einer Fahrschule und der eingerichteten Zweigstellen ist eine behördliche Erlaubnis notwendig.

Voraussetzungen für die Fahrschulerlaubnis sind u.a.:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • Fahrlehrerschein für die beantragte Fahrschulerlaubnis
  • mindestens 2-jährige hauptberufliche Beschäftigung bei einer Fahrschule
  • Nachweis über Teilnahme an einem Lehrgang für Fahrschulbetriebswirtschaft
  • vorhandene und durch die Fahrschulaufsicht abgenommener Unterrichtsraum, Lehrfahrzeug(e) und Lehrmittel
  • weitere Unterlagen wie erweitertes Führungszeugnis, Gewerbeanmeldung, bei juristischen Personen Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug sowie Bestellungsvertrag des verantwortlichen Leiters

Nähere Auskünfte und Anträge sind bei der Verkehrsbehörde im Landratsamt erhältlich.
  

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Handy Zimmer
Robin Koch
09261 678-420 09261 678-471 24

Landratsamt Kronach

AdresseLandratsamt Kronach
Güterstraße 18
96317   Kronach
Kontakt
Telefon: 09261 678-0
Fax: 09261 678-211