Fahrlehr-Erlaubnis
Wer den Beruf des Fahrlehrers ergreifen will, muss im Besitz eines Fahrlehrerscheins sein.
Voraussetzungen hierfür sind u.a.:
- vollständige Antragsunterlagen
- Mindestalter 21 Jahre
- persönliche Zuverlässigkeit
- Hauptschulabschluss
- abgeschlossene Berufsausbildung
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse BE, bei anderen Fahrerlaubnisklassen die entsprechende Fahrerlaubnis (z.B. A, CE)
- erweitertes Führungszeugnis
- positive Eignungsuntersuchung (Arbeitsmediziner)
- abgeschlossene Ausbildung als Fahrlehrer
- erfolgreich abgelegte Fahrlehrerprüfung
Sind alle Antragsunterlagen vollständig und auch alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Anmeldung zur Fahrlehrerprüfung durch das Landratsamt.
Nach Eingang der Mitteilung über die erfolgreich abgelegte Teil-Prüfung händigt das Landratsamt eine auf 2 Jahre befristete Fahrlehrerlaubnis aus, welche dazu berechtigt, in einer Ausbildungsfahrschule unter Aufsicht des Ausbildungsfahrlehrers Fahrschüler auszubilden.
Nach Durchlaufen der praktischen Ausbildungsphase und Ablegen der restlichen Prüfungsteile wird die unbefristete Fahrlehrerlaubnis erteilt.
Nähere Auskünfte und Anträge sind bei der Verkehrsbehörde im Landratsamt erhältlich.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Robin
Koch
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09261 678-420 | 09261 678-471 | 24 | robin.koch@lra-kc.bayern.de |