Erweitertes Führungszeugnis nach §72a SGB VIII

Der Gesetzgeber will dem besonderen Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen Rechnung tragen, die außerhalb der Familie oder dem unmittelbaren Einflussbereich der Eltern ein besonderes Vertrauensverhältnis zu Dritten eingehen und aufbauen.

Auslöser waren die Anfang 2010 bekannt gewordenen Vorfälle von sexuellem Missbrauch in Schulen, Internaten, Heimen und sonstigen Einrichtungen.

§ 72a SGB VIII wurde durch Bundeskinderschutzgesetz neu gefasst und ist seit 1. Januar 2012 in Kraft.

Umsetzung des § 72a SGB VIII im Landkreis Kronach

Zur Umsetzung ist folgendes Verfahren vorgesehen:

Die Verantwortlichen in den Gruppen und Vereinen 

  • senden eine Ausfertigung der Vereinbarung an das Landratsamt zurück;
  • stellen für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, eine Bestätigung aus, mit der die Ehrenamtlichen das Führungszeugnis bei der für sie zuständigen Gemeinde kostenlos beantragen können. Der Vordruck für die Bestätigung kann hier heruntergeladen werden. 

Die Ehrenamtlichen 

  • bekommen das erweiterte Führungszeugnis über das Bundeszentralregister zugeschickt. Das Führungszeugnis legen sie in der für sie zuständigen Gemeinde vor und erhalten eine Bescheinigung über die Einsichtnahme ins Führungszeugnis. Diese Bescheinigung ist den Verantwortlichen in den Gruppen vorzulegen. 

Die Verantwortlichen in den Gruppen und Vereinen 

  • legen eine Liste der Ehrenamtlichen an und notieren Namen und Datum der Einsichtnahme in die Bescheinigung. Eine Kopie der Bescheinigung darf nicht angefertigt werden, das Original verbleibt bei den Ehrenamtlichen.
  • Spätestens nach Ablauf von 5 Jahren ist das erweiterte Führungszeugnis erneut zu beantragen. 

Die Gemeinden 

  • Die Bearbeitung des erweiterten Führungszeugnisses ist kostenfrei, wenn die Bestätigung vorliegt, dass die Antragsteller das Führungszeugnis im Sinne des § 72a SGB VIII benötigen (siehe Merkblatt des Bundesamtes für Justiz).
  • stellen eine Bescheinigung über die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis aus. Ein Vordruck kann hier heruntergeladen werden.
  • Eine Kopie des Führungszeugnisses darf nicht angefertigt werden. 

 

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