Ersatz-Fahrzeugpapiere

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. der  Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein):

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Versicherung an Eides statt (Abgabe in der Zulassungsbehörde oder beim Notar)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Vollmacht, wenn eine beauftragte Person den Antrag stellt
  • Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung, falls diese bereits fällig war
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben z. B. bei LKW u. selbstf. Arbeitsmaschinen über 7,5 t / Anhänger über 10 t / Omnibusse).
     

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief):

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Versicherung an Eides statt (Abgabe in der Zulassungsbehörde oder beim Notar)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ggf. Eigentumsnachweis (Verfügungsberechtigung)
  • Vollmacht, wenn eine beauftragte Person den Antrag stellt
  • Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung, falls diese bereits fällig war
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben z. B. bei LKW u. selbstf. Arbeitsmaschinen über 7,5 t / Anhänger über 10 t / Omnibusse).

Hinweis:

Eine verlorene bzw. gestohlene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird aufgeboten. Die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. eine Umschreibung auf einen anderen Halter ist erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (mind. 2 Wochen) möglich. 

  

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