Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII
In § 35 a (1) SGB VIII heißt es, dass Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, Anspruch auf Eingliederungshilfe haben.
Die Form der Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall bei Erfüllung der Hilfekriterien gewährt.
Entscheidendes Kriterium ist hier das Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder Störung nach dem ICD-10, welche dazu geführt hat, dass die altersgemäße Autonomie der/des Betroffenen beeinträchtigt ist oder dei/der Betroffene unter einem spürbaren Ausschluss von altersgemäßen Beteiligungschancen leidet oder die Entwicklungsmöglichkeiten der/des Betroffenen reduziert sind.
Eingliederungshilfe wird in diesen Fällen als eine Art REHA-Leistung auf Antrag gewährt, wenn alle anderen vorrangigen Leistungen nicht den erwünschten Erfolg gebracht haben und der seelische Zustand des Betroffenen längerfristig als Folgezustand der psychischen Erkrankung die altersgemäße Teilhabe an der Gesellschaft gefährdet, indem er die Ausübung sozialer Funktionen und Rollen beeinträchtigt.
Nicht jede psychische Erkrankung muss zwangsläufig das Drohen einer seelischen Behinderung im Sinne des § 35 a nach sich ziehen. Vorrangig sind andere Hilfen wie beispielsweise die Behandlung bei einem niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychologen mit Krankenkassenzulassung, Fördermaßnahmen der Schule, Nachteilsausgleich, medikamentöse Therapie, Beratung durch die Schulpsychologin usw.
Zuständig für die Antragsstellung auf Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII ist das Kreisjugendamt Kronach, wirtschaftliche Jugendhilfe. Im Rahmen der Antragsprüfung sind ärztlich-psychologische Befunde (soweit vorhanden) und Schulzeugnisse einzureichen und ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten ist einzuholen.
Eingegangene Anträge werden zur weiteren Bearbeitung an den Sozialdienst weitergeleitet. Die Zuständigkeit dort richtet sich nach dem Wohnort der Antragstellern / des Antragstellers (siehe Gebietsaufteilung/Zuständigkeit).
Ansprechpartner:
Frau Holzmann: A-J
Frau Kästner: K-S
Frau Triebner: SCH + T -Z
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Susanne
Holzmann
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09261 678-282 | 09261 678-457 | N129 | susanne.holzmann@lra-kc.bayern.de | |
Juliane
Kästner
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09261 678-425 | 09261 678-457 | N130 | juliane.kaestner@lra-kc.bayern.de | |
Cornelia
Triebner
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09261 678-275 | 09261 678-457 | N129 | cornelia.triebner@lra-kc.bayern.de |