Badewasserhygiene - Überwachung von Bädern und Badegewässern

Damit der Badespaß nicht hinterher durch eine Erkrankung getrübt wird, muss das Badewasser gewisse Voraussetzungen erfüllen. Hierunter fallen z.B. bestimmte Grenzwerte für Keime oder für chemische Stoffe, die nicht überschritten werden dürfen. Welche Bedingungen dies genau sind, richtet sich nach der Art der Bäder bzw. der Bademöglichkeiten.
Man unterscheidet:

  • Schwimm- und Badebecken sind künstlich angelegte Becken, haben also keine Verbindung mehr zum natürlichen Wasserkreislauf. In ihnen muss das Wasser speziell aufbereitet werden. Sie unterliegen dann der Überwachung durch das Gesundheitsamt, wenn sie nicht nur privat genutzt werden. 
  • Eine besondere Form stellen Kleinbadeteiche dar. Diese sind auch künstlich angelegt. Die Aufbereitung des Wassers erfolgt aber nicht durch chemische Zusätze, sondern auf biologischem und mechanischem Weg. Sie unterliegen ebenfalls der Überwachung durch das Gesundheitsamt.
  • Badegewässer hingegen haben noch eine natürliche Verbindung zum Wasserkreislauf. Ihr Wasser wird nicht speziell behandelt. Wenn ein solches Gewässer bei der Europäischen Union als Bademöglichkeit gemeldet ist („EU-Badegewässer“), unterliegt es einem speziellen Überwachungsprogramm.

Andere natürliche Gewässer, in denen möglicherweise auch gebadet wird, unterliegen keiner solchen Überwachung. Dies sollte dem dort Badenden bewusst sein.


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