Außerbetriebsetzung (früher: Stilllegung, Löschung)

Die Außerbetriebsetzung wird allgemein auch als Abmeldung oder Stilllegung bezeichnet. Wird ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, gibt es grundsätzlich keine Bindung des Kennzeichens mehr an das Fahrzeug. Das Kennzeichen kann bei der Außerbetriebsetzung auf den gleichen Halter reserviert werden.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor: 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild(er)

Bei einer Verschrottung eines Fahrzeuges sind zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und ein Verwertungsnachweis erforderlich.

Hinweis:

bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I muss vor der Außerbetriebsetzung eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt und ausgestellt werden. Informationen hierüber erhalten Sie unter 
Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Außerbetriebsetzung Internet

Bürgerservicportal Landkreis Kronach LogoSeit dem 01.01.2015 gibt es die Möglichkeit eine elektronische internetbasierte Außerbetriebsetzung über unser Bürgerserviceportal durchzuführen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Fahrzeuge über Kfz-Kennzeichen mit den neuen Siegelplaketten (mit Druckstücknummer) sowie einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (mit Aufkleber auf der Rückseite) verfügen. Die Bezahlung der Gebühr erfolgt mittels ePayment-System.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

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