Altenhilfe

Altenhilfe

Nach § 71 SGB XII soll alten Menschen Altenhilfe gewährt werden. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.

Die persönliche Hilfe steht hier im Vordergrund.

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Rebecca Schuberth
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