Altenhilfe
Altenhilfe
Nach § 71 SGB XII soll alten Menschen Altenhilfe gewährt werden. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
Die persönliche Hilfe steht hier im Vordergrund.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Rebecca
Schuberth
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09261 678-461 | 09261 678-458 | 117 | rebecca.schuberth@lra-kc.bayern.de |