Änderung Halterdaten (Anschriften- bzw. Namensänderung)

Bei einem Umzug oder bei einer Änderung des Namens ist eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgeschrieben. Wird durch die Wohnsitzgemeinde eine Änderung des Straßennamens bzw. der Hausnummer durchgeführt, ist ebenfalls eine Berichtigung erforderlich.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

Bei Änderungen von im Landkreis Kronach zugelassenen Fahrzeugen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • berichtigter Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht, wenn eine beauftragte Person den Antrag stellt
  • Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung, falls diese bereits fällig war
  • Zusätzlich bei Namensänderung: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Bei einem Zuzug in den Landkreis Kronach werden zusätzlich noch folgende Unterlagen benötigt: 

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), falls die letzte Versicherungsbestätigung vor dem 21.09.2009 bei der bisherigen Zulassungsbehörde hinterlegt wurde

Ferner bei einem Kennzeichenwechsel:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

 

 

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