Änderung Halterdaten (Anschriften- bzw. Namensänderung)
Bei einem Umzug oder bei einer Änderung des Namens ist eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgeschrieben. Wird durch die Wohnsitzgemeinde eine Änderung des Straßennamens bzw. der Hausnummer durchgeführt, ist ebenfalls eine Berichtigung erforderlich.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
Bei Änderungen von im Landkreis Kronach zugelassenen Fahrzeugen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- berichtigter Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
- Vollmacht, wenn eine beauftragte Person den Antrag stellt
- Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung, falls diese bereits fällig war
- Zusätzlich bei Namensänderung: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bei einem Zuzug in den Landkreis Kronach werden zusätzlich noch folgende Unterlagen benötigt:
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), falls die letzte Versicherungsbestätigung vor dem 21.09.2009 bei der bisherigen Zulassungsbehörde hinterlegt wurde
Ferner bei einem Kennzeichenwechsel:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichenschilder
- SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Auskunft
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09261 678-256 | 09261 678-471 | 16 | kfzpoststelle@lra-kc.bayern.de |