Adoptionen - Herkunftssuche

Für das Kind sind Hilfen bei seiner Identitätsfindung von existenzieller Bedeutung. Es kann mit Vollendung des 16. Lebensjahres unter Anleitung einer Fachkraft Einsicht in die Vermittlungsakten nehmen, um über seine Herkunft und Lebensgeschichte Auskunft zu bekommen (§ 9 b Absatz 2 AdVermiG).

Die Fachkräfte vermitteln den Adoptiveltern die erforderlichen Einsichten, unterstützen sie und das Kind in ihrem Bemühungen und stellen Kontakte zu den leiblichen Eltern und der Herkunftsfamilie her, sofern diese damit einverstanden sind. Beratung ist auch bei Informations- und Kontaktwünschen leiblicher Eltern und Geschwister oder weiterer Verwandter aus der Herkunftsfamilie erforderlich, um mit allen mit der Adoption verbundenen Beteiligten eine angemessene individuelle Lösung finden zu können. Das gilt auch nach Erreichen der Volljährigkeit des Kindes.
  

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