Wohngeld

Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Für viele Haushalte ist die aktuelle Lage durch die steigenden Preise besonders herausfordernd. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Füllen Sie Ihren Antrag vollständig aus und reichen ihn mit den erforderlichen Nachweisen ein.

Das Wohngeld ist ein Zuschuss des Bundes und des Landes Bayern zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird nur auf Antrag gewährt. Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder als Zuschuss zur Belastung für den selbst genutzten Wohnraum (Lastenzuschuss) im Rahmen des Wohngeldgesetzes (WoGG) geleistet.

Ob und in welcher Höhe Wohngeld zusteht, hängt ab von 

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (sofern diese nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind)
  • dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder und
  • der Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung

Mieter müssen einen Antrag auf Mietzuschuss, Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung einen Antrag auf Lastenzuschuss stellen.
Antragsvordrucke erhalten Sie bei uns, bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder über nachstehende Internetseite als ausfüllbare PDF-Datei.

Zum Wohngeldantrag benötigen wir Unterlagen/Nachweise über das Einkommen aller Haushaltsmitglieder (Lohn, Unterhalt, Lohnersatzleistungen, Rente, usw.) sowie die Belege über die Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Darlehen, usw.).

Wohngeld wird immer erst ab dem Antragsmonat gewährt.


Ansprechpartner

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Eva Detsch
09261 678-462 09261 678-458 107
Petra Reikowski
09261 678-278 09261 678-458 107
Anja Sesselmann
09261 678-513 09261 678-458 106
Sonja Zech
09261 678-426 09261 678-458 106
Johannes Zwingmann
09261 678-450 09261 678-458 107

Landratsamt Kronach

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