Wohngeld
Das Wohngeld ist ein Zuschuss des Bundes und des Landes Bayern zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird nur auf Antrag gewährt. Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder als Zuschuss zur Belastung für den selbst genutzten Wohnraum (Lastenzuschuss) im Rahmen des Wohngeldgesetzes (WoGG) geleistet.
Ob und in welcher Höhe Wohngeld zusteht, hängt ab von
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (sofern diese nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind)
- dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder und
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung
Mieter müssen einen Antrag auf Mietzuschuss, Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung einen Antrag auf Lastenzuschuss stellen.
Antragsvordrucke erhalten Sie bei uns, bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder über nachstehende Internetseite als ausfüllbare PDF-Datei.
Zum Wohngeldantrag benötigen wir Unterlagen/Nachweise über das Einkommen aller Haushaltsmitglieder (Lohn, Unterhalt, Lohnersatzleistungen, Rente, usw.) sowie die Belege über die Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Darlehen, usw.).
Wohngeld wird immer erst ab dem Antragsmonat gewährt.
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Wohngeld - Mietzuschuss und Lastenzuschuss
Anträge auf Wohngeld - Mietzuschuss und Lastenzuschuss + Erläuterungen + Verdienstbescheinigung
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Wohngeld - Mietzuschuss und Lastenzuschuss - Datenschutzhinweise
Formblatt mit ergänzenden Datenschutzhinweisen zum Wohngeldantrag aufgrund des Inkrafttretens der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Barbara
Hein
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09261 678-279 | 09261 678-458 | 107 | barbara.hein@lra-kc.bayern.de | |
Petra
Reikowski
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09261 678-278 | 09261 678-458 | 108 | petra.reikowski@lra-kc.bayern.de | |
Sonja
Zech
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09261 678-426 | 09261 678-458 | 108 | sonja.zech@lra-kc.bayern.de |