Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind (§§ 67 ff SGB XII).

Die Hilfe umfasst vorrangig die Beratung und Betreuung des Leistungsberechtigten um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder eine Verschlimmerung zu verhüten.

Ansprechpartner

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Nina Fischer
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Rebecca Weiß
09261 678-461 09261 678-458 117

Landratsamt Kronach

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