Bestattungskosten, Übernahme

Hinweise zum Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten

Diese Hinweise sollen den Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten erleichtern.

  1. Der Antrag ist vollständig, mit allen Nachweisen, an das Landratsamt Kronach – soziale Angelegenheiten – Güterstr. 18, 96317 Kronach, zu richten.
  2. Der/die Antragsteller/-in ist dazu verpflichtet, alle Angehörigen und im Haushalt lebenden Familienmitglieder vollständig anzugeben.
  3. Der/die Antragsteller/-in ist verpflichtet, Angaben über die Art und Höhe des Einkommens und Vermögens zu machen.
  4. Der Antrag kann nur vollständig ausgefüllt mit den dazugehörigen Nachweisen der Antragsteller bearbeitet werden.
  5. Der/die Antragsteller/-in soll, falls vorhanden, alle Bestattungspflichtigen gem. § 15 BestV i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV (Ehepartner, Kinder und Adoptivkinder, Eltern, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister, Kinder der Geschwister des Verstorbenen, Verschwägerte ersten Grades) angeben.
  6. Bestattungspflichtige sind gem. § 60 SGB I zur Mitwirkung verpflichtet. Gem. § 66 SGB I kann der Sozialhilfeträger die Leistung wegen fehlender Mitwirkung versagen.
  7. Eine Leistung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn 
    • die Kosten der Bestattung unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sind,
    • die/der Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat,
    • die Bestattungspflichtigen nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen,
    • es keine anderen Personen gibt, die zur Leistung verpflichtet sind.

Einzureichende Nachweise des/der Verstorbenen

  1. Sterbeurkunde
  2. Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen, insbesondere Lückenlose Girokontoauszüge der letzten drei Monate
    • Sparbücher
    • Geldanlagen
    • Wohneigentum
    • Versicherungssumme von Lebensversicherungen
    • Zeitwert des Kraftfahrzeugs
    • Bausparguthaben
    • Sonstige Vermögenswerte
  3. Testament/Erbvertrag
  4. Aufstellung über mögliche Erben und Familienangehörige (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern)

    Einzureichende Nachweise des Antragstellers und des nicht getrennt lebenden Ehepartners/Lebenspartners

    1. Erbschein oder Erbausschlagung
    2. Nachweise über das Einkommen der letzten 3 Monate
    3. Angaben zu weiteren Angehörigen
    4. Nachweise über Vermögensverhältnisse
      • Lückenlose Girokontoauszüge der letzten 3 Monate

      • Sparbücher

      • Geldanlagen

      • Wohneigentum

      • Versicherungssumme von Lebensversicherungen

      • Zeitwert des Kraftfahrzeuges

      • Bausparguthaben

      • Sonstige Vermögenswerte

    5. Nachweise über die monatlichen Belastungen

    6. Mietvertrag und aktuelle Miethöhe

    7. Originalrechnung des Bestattungsinstituts

    Die Auslösung einer Bestattung ist eine privatrechtliche Angelegenheit und muss durch den/die Verpflichteten ausgelöst werden.

    Den vollständig ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte zusammen mit allen benötigten Unterlagen an

    Landratsamt Kronach
    Amt für soziale Angelegenheiten
    Güterstr. 18
    96317 Kronach

    Ansprechpartner

    Name Telefon Telefax Handy Zimmer
    Rebecca Weiß
    09261 678-461 09261 678-458 117

    Landratsamt Kronach

    AdresseLandratsamt Kronach
    Güterstraße 18
    96317   Kronach
    Kontakt
    Telefon: 09261 678-0
    Fax: 09261 678-211