Bestattungskosten, Übernahme
Hinweise zum Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten
Diese Hinweise sollen den Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten erleichtern.
- Der Antrag ist vollständig, mit allen Nachweisen, an das Landratsamt Kronach – soziale Angelegenheiten – Güterstr. 18, 96317 Kronach, zu richten.
- Der/die Antragsteller/-in ist dazu verpflichtet, alle Angehörigen und im Haushalt lebenden Familienmitglieder vollständig anzugeben.
- Der/die Antragsteller/-in ist verpflichtet, Angaben über die Art und Höhe des Einkommens und Vermögens zu machen.
- Der Antrag kann nur vollständig ausgefüllt mit den dazugehörigen Nachweisen der Antragsteller bearbeitet werden.
- Der/die Antragsteller/-in soll, falls vorhanden, alle Bestattungspflichtigen gem. § 15 BestV i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV (Ehepartner, Kinder und Adoptivkinder, Eltern, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister, Kinder der Geschwister des Verstorbenen, Verschwägerte ersten Grades) angeben.
- Bestattungspflichtige sind gem. § 60 SGB I zur Mitwirkung verpflichtet. Gem. § 66 SGB I kann der Sozialhilfeträger die Leistung wegen fehlender Mitwirkung versagen.
- Eine Leistung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn
- die Kosten der Bestattung unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sind,
- die/der Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat,
- die Bestattungspflichtigen nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen,
- es keine anderen Personen gibt, die zur Leistung verpflichtet sind.
Einzureichende Nachweise des/der Verstorbenen
- Sterbeurkunde
- Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen, insbesondere Lückenlose Girokontoauszüge der letzten drei Monate
- Sparbücher
- Geldanlagen
- Wohneigentum
- Versicherungssumme von Lebensversicherungen
- Zeitwert des Kraftfahrzeugs
- Bausparguthaben
- Sonstige Vermögenswerte
- Testament/Erbvertrag
- Aufstellung über mögliche Erben und Familienangehörige (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern)
Einzureichende Nachweise des Antragstellers und des nicht getrennt lebenden Ehepartners/Lebenspartners
- Erbschein oder Erbausschlagung
- Nachweise über das Einkommen der letzten 3 Monate
- Angaben zu weiteren Angehörigen
- Nachweise über Vermögensverhältnisse
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Lückenlose Girokontoauszüge der letzten 3 Monate
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Sparbücher
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Geldanlagen
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Wohneigentum
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Versicherungssumme von Lebensversicherungen
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Zeitwert des Kraftfahrzeuges
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Bausparguthaben
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Sonstige Vermögenswerte
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Nachweise über die monatlichen Belastungen
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Mietvertrag und aktuelle Miethöhe
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Originalrechnung des Bestattungsinstituts
Die Auslösung einer Bestattung ist eine privatrechtliche Angelegenheit und muss durch den/die Verpflichteten ausgelöst werden.
Den vollständig ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte zusammen mit allen benötigten Unterlagen an
Landratsamt Kronach
Amt für soziale Angelegenheiten
Güterstr. 18
96317 Kronach
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Rebecca
Schuberth
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09261 678-461 | 09261 678-458 | 117 | rebecca.schuberth@lra-kc.bayern.de |