Übernahme Elternbeiträge für Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort und Kindertagespflege

Für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Krippen und Horte) und Kindertagespflege sind in der Regel von den Eltern Kostenbeiträge zu leisten.

Der Beitrag kann auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn das Familieneinkommen eine bestimmte, individuelle Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Ein entsprechender Antrag hierfür ist beim Kreisjugendamt zu stellen.




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