Beurkundungen

Das Kreisjugendamt bietet Ihnen die Möglichkeit zu Themen, die Rechtspositionen zu Kindern und Elternteilen betreffen, öffentliche Urkunden erstellen zu lassen.

Beispiele:

  • Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft
  • Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung
  • Erklärungen zur Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Kind oder einem Elternteil der das Kind betreut
  • Sorgeerklärung zur Übernahme der gemeinsamen elterlichen Sorge
  • und andere (gesetzlich geregelt in § 59 Abs. 1 SGB VIII)

Die Beurkundungen werden kostenfrei bei jedem Jugendamt ihrer Wahl oder in Ihrer Nähe vorgenommen. Persönliches Erscheinen ist erforderlich. Bei ausländischen Beteiligten muss im Einzelfall auch ein Dolmetscher hinzugezogen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Beurkundung vorher einen Termin. Dabei erfahren Sie auch, welche Unterlagen bei der Beurkundung vorgelegt werden müssen.

Wünschen Sie weitere Informationen? Möchten Sie einen Termin vereinbaren?
Wir sind gerne für Sie da.

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