Beistandschaften

Das Kreisjugendamt berät und unterstützt Elternteile, die ein Kind allein betreuen, insbesondere in Unterhaltsfragen, bei Fragen zur elterlichen Sorge (Personensorge) und bietet Hilfe bei der Vaterschaftsfeststellung. Dieses Angebot können auch Mütter wahrnehmen, die bei der Geburt Ihres Kindes nicht verheiratet sind. Auch junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres können Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten in Anspruch nehmen.

Auf schriftlichen Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils in dessen Obhut sich das Kind befindet, kann das Kreisjugendamt als Beistand Unterhaltsansprüche des Kindes und die Feststellung der Vaterschaft, wenn erforderlich auch gerichtlich, geltend machen. Die Beistandschaft kann der Antragssteller jederzeit wieder beenden.

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