Auslandsadoption

Da die Zahl der Bewerber weit höher als die Zahl der Kinder ist, die in Deutschland zur Adoption gegeben werden, sehen immer mehr kinderlose Paare in einer Auslandsadoption eine Möglichkeit, ihren Kinderwunsch zu erfüllen und gleichzeitig einem Kind eine gute Zukunftsperspektive zu bieten.

Die Adoption eines Kindes aus dem Ausland stellt häufig besondere Anforderungen an die zukünftigen Adoptiveltern. Oft stehen nur wenige Informationen zur Vorgeschichte und gesundheitlichen Situation des Kindes zur Verfügung. Die kulturelle Entwurzelung des Kindes kann die Erziehungssituation zusätzlich belasten. Deshalb ist es erforderlich, dass sich Adoptivbewerber von im Ausland lebenden Kindern in besonderem Maße mit den Hintergründen der Adoption auseinander setzen.

Primäre Anlaufstelle ist auch bei Auslandsadoptionen die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle. Diese berät die Bewerber und erstellt ggf. einen Bericht über deren Adoptionseignung. Seit Mai 2005 ist hierfür bereits mit Beginn des Überprüfungsverfahrens eine Gebühr in Höhe von 1 200 Euro zu entrichten.
Die eigentliche Bewerbung erfolgt bei einer anerkannten Auslandsvermittlungsstelle eines freien Trägers oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes. Um Kinderhandel und unseriösen Vermittlungen vorzubeugen, ist darauf zu achten, dass die Bewerber sich ausschließlich an eine anerkannte Vermittlungsstelle wenden. Adressen hierfür finden sich auf der Homepage des Bayrischen Landesjugendamtes.  
  

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