Broschüren

Broschüre "Eherecht und Ehevertrag"

Tipps rund um die Eheschließung und ihre rechtlichen Folgen

Broschüre Eherecht

In Bayern geben sich jährlich ca. 60 000 Paare das Ja-Wort und erklären sich damit einverstanden, ihr Leben gemeinsam zu gestalten. Dieser Schritt bringt Veränderungen mit sich, die bereits vor der Heirat geregelt werden können: So die Wahl des Familiennamens und die rechtliche Partnerschaftsform, die Aufteilung von Familien- und Haushaltsaufgaben, die gegenseitigen Verantwortung im Notfall und die finanzielle Absicherung.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Bayerischen Gleichstellungsstellen hat in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Justizministerium eine Broschüre „Eherecht und Ehevertrag“ veröffentlicht.

"Sich mit unromantischen Fragen wie den rechtliche Folgen der Heirat zu beschäftigen, ist für viele in der Aufregung vor der Hochzeit eher fernliegend. Die Eheschließung ist jedoch ein Schritt im Leben mit weitreichenden Konsequenzen. Es lohnt, sich frühzeitig Gedanken zu machen", so Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk.

Die bayerischen Gleichstellungsbeauftragten sind sich sicher, dass Absprachen über die Folgen einer Ehe wichtig für eine funktionierende Partnerschaft sind, es sich jedoch empfiehlt, diese auch in einem notariellen Ehevertrag festzuhalten. Dies hätte den Vorteil, dass über die gesetzlichen Regelungen hinaus die individuellen Überlegungen und Bedürfnisse der Partner berücksichtigt werden. Das bedeutet Sicherheit - auch im Falle von Trennung und/oder Scheidung.

Diese Broschüre kann über die Gleichstellungsstelle des Landkreises Kronach kostenlos angefordert oder hier heruntergeladen werden. 


Frauenfeindliche Werbung

Broschüre "Sex sells - Mit mir nicht"

 Broschüre SexSellsWerbung nimmt in unserer Gesellschaft eine dominante Rolle ein:
Sie schafft Bilder, transportiert Botschaften, beeinflusst Vorstellungen – effektiver und eindringlicher als andere Medien, denn Werbung ist plakativ und allgegenwärtig. Sie ist natürlich auch ein Spiegelbild einer Gesellschaft, die sich das Leben in Toleranz als herausragende Errungenschaft erkämpft hat. Toleranz bedeutet aber auch Grenzen. Die eigene Freiheit endet am Freiheitsanspruch und an der Verletzung der Würde der anderen. Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen mit zweifelhaften Bildmotiven und Slogans für ihre Produkte werben. Gezielter Tabubruch, die Verletzung des guten Geschmacks und das Balancieren am Rande des Erlaubten sollen das Interesse des Publikums wecken. Das darf jedoch kein Grund sein, weibliche Sexualität für Werbezwecke zu missbrauchen. Herabwürdigend präsentierte Frauenkörper, sexistische Anspielungen und anzügliche Sprüche verärgern zu Recht viele Menschen.

Deshalb sind alle aufgefordert, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Unternehmen haben es in der Hand, auf Werbung zu verzichten, die in irgendeiner Weise die Würde von Frauen missachtet, ebenso auf Werbung, die ein einseitiges, einschränkendes Frauenbild vermittelt. Solche Werbemethoden sind weder kreativ noch innovativ.

Verbraucherinnen und Verbraucher können und sollen sich gegen frauenfeindliche Werbung wehren. Unterstützung erhalten sie dabei von den Gleichstellungsbeauftragten, zu deren Aufgabe, auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft hinzuwirken, auch der Bereich „Darstellung von Frauen in Bild und Sprache“ gehört.

Deshalb hat die Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Gleichstellungsbeauftragten die Broschüre "Sex sells? - Mit mir nicht!" herausgegeben. Es sind darin Hinweise zu finden, woran frauenfeindliche Werbung erkannt wird und wo Beschwerden eingereicht werden können.

Diese Broschüre kann über die Gleichstellungsstelle des Landkreises Kronach kostenlos angefordert werden. 

Ansprechpartner

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Lisa Gratzke
09261 678-308 09261 678-457 101

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