Hygienische Überwachung von Alten- und Pflegeheimen

In Alten-, Pflege- oder Seniorenheimen wohnen Menschen trotz einer zunehmenden Tendenz zu Einzelzimmern relativ nahe beieinander und haben vielerlei gemeinsame Berührungspunkte. Hinzu kommt, dass gerade die hier betroffenen älteren Menschen überdurchschnittlich anfällig für Infektionskrankheiten sind. Deshalb spielt die Einhaltung der Hygieneregeln eine grundlegende Rolle und deshalb unterliegen diese Einrichtungen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Damit sind sie beispielsweise verpflichtet, Maßnahmen zur Einhaltung der Hygiene in Form sogenannter Hygienepläne vorzuhalten. 
Muster sind im Gesundheitsamt Kronach erhältlich.

Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sind als Fachprüfer bei den Begehungen der FQA („Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht“ , früher „Heimaufsicht“) beteiligt. Neben vielerlei anderen Aspekten wird bei diesen Begehungen insbesondere auch die Hygiene beurteilt. Als Prüfungsgrundlage können hierzu die Empfehlungen der „Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention“ (KRINKO) am Robert Koch Institut (RKI) dienen.

Aufgrund der besonderen Situation Pflegebedürftiger, die durch eine starke Gefährdung durch übertragbare Erkrankungen gekennzeichnet ist, kommt der Verhütung der Übertragung von Bakterien mit Multiresistenz insbesondere in Alten- und Pflegeheimen besondere Bedeutung zu. Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang der zu zweifelhaftem Ruhm gelangte MRSA-Keim genannt, gegen den die üblicherweise verwendeten Antibiotika nicht mehr wirken.


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