Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September
Noch immer wird in Deutschland jede Stunde ein durch Alkohol in der Schwangerschaft geschädigtes Kind geboren. Es handelt sich hier um die häufigste, nicht genetisch verursachte Beeinträchtigung. Es kommt hierbei zu angeborenen Fehlbildungen, geistigen Beeinträchtigungen, Wachstums- und Entwicklungsstörungen sowie Verhaltensauffälligkeiten in unterschiedlichen Ausprägungen - zusammengefasst unter dem Begriff FASD. Die Kinder leiden ihr ganzes Leben unter diesen Schädigungen.
Schon bei geringem oder nur gelegentlichem Alkoholkonsum kann das Ungeborene geschädigt werden. Für Eltern bedeutet dies, Verantwortung für das Kind zu übernehmen. Deshalb sollte jede Frau mit Kinderwunsch oder sobald sie schwanger ist, komplett „Nein“ zu Alkohol sagen. Und auch Freunde und Angehörige können dabei eine wichtige Rolle spielen und Schwangere unterstützen.
Infos
Informationsangebote für Schwangere und ihr Umfeld gibt es bei der Schwangerenberatungsstelle im Landratsamt (Telefon 09261/678388) oder auch online unter