Schulen und Kindertagesstätten auch nach den Osterferien geschlossen

08. April 2021 : Mit einem 7-Tage-Inzidenz-Wert im Landkreis Kronach von aktuell 365,6 (Stand 8. April 2021) ist auch weiterhin der Schwellenwert, der für den Betrieb der Kindertagesstätten und den Unterrichtsbetrieb an den bayerischen Schulen entscheidend ist, deutlich überschritten. Deshalb bleiben die Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen und die Kindertagesstätten im Landkreis Kronach auch in der Woche vom 12. bis 16. April geschlossen.

+++ Update 09.04.2021 +++

Schulen bleiben nach den Ferien ab Montag geschlossen

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Mit einem 7-Tage-Inzidenz-Wert im Landkreis Kronach von aktuell 365,6 (Stand 8. April 2021) ist auch weiterhin der Schwellenwert, der für den Betrieb der Kindertagesstätten und den Unterrichtsbetrieb an den bayerischen Schulen entscheidend ist, deutlich überschritten. Deshalb bleiben die Kindertagesstätten und Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen im Landkreis Kronach auch in der Woche vom 12. bis 16. April geschlossen – unabhängig von der Entwicklung des Inzidenzwertes innerhalb dieses Zeitraums.

Die Schulen öffnen nur für die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie die Abschlussklassen. Hier findet in dieser Zeit Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ist dies nicht der Fall, ist Wechselunterricht anzubieten.

An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet weiterhin Distanzunterricht statt – Notbetreuungsregelungen bleiben davon sowohl in den Schulen als auch in den Kindertagesstätten unberührt. Zum Ende der nächsten Woche wird dann wiederum eine Entscheidung für die darauffolgende Woche getroffen. Gemäß der aktuell gültigen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung muss jeder Landkreis am Ende einer Woche auf Basis des Inzidenzwertes die Regelung für die Folgewoche bekanntmachen.

Ein weiterer und wertvoller Baustein zur Sicherheit an den bayerischen Schulen bilden nun auch gesetzlich vorgeschriebene Schnelltests. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 gilt diese Testpflicht mindestens zweimal wöchentlich. Diese gilt sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal. Hierfür wurden seitens des Landkreises annähernd 47.000 Testkits bereits an die Schulen verteilt.