Gutachterausschuss beschließt neue Bodenrichtwerte 2022

20. Mai 2022 : Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Die neuen Werte können online als Einzelwerte oder in Listenform erworben werden.

Der Gutachterausschuss für den Landkreis Kronach hat mit Beschluss vom 30.03.2022 die neuen Bodenrichtwerte für den Landkreis Kronach gemäß Baugesetzbuch und der Bayerischen Gutachterausschussverordnung zum Stand 01.01.2022 festgelegt.

Die Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftliche Flächen können ab sofort im Internet unter:

www.bodenrichtwerte.bayern.de

eingesehen werden (Bodenrichtwertkarte). Eine schriftliche Auskunft kann dort online oder beim Gutachterausschuss Kronach (gutachterausschuss@lra-kc.bayern.de) jeweils kostenpflichtig (20 € pro Auskunft und Bodenrichtwert) bestellt werden. Hier kann auch die gesamte Liste (analog oder digital, jeweils 100 €) angefordert werden.

Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie werden alle zwei Jahre flächendeckend ermittelt und dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Grundstücksmarkt; darüber hinaus sind sie eine Grundlage zur Ermittlung des Bodenwerts und dienen der steuerlichen Bewertung (u. a. der Erbschaftssteuer).

Wie das Bayerisches Landesamt für Steuern hinweist, ist entgegen manchen Veröffentlichungen für die Neuerhebung der Grundsteuer in Bayern der Wert des Grundstücks nicht entscheidend. Im sogenannten bayerischen Flächenmodell wird der Bodenrichtwert nicht berücksichtigt. Weitere Informationen hierzu gibt es beim Bayerischen Landesamt für Steuern (u. a. Flyer: Grundsteuerreform in Bayern – Wichtige Fragen und Antworten).

Ausgangsmaterial für die Bodenrichtwertermittlung waren die Daten der sogenannten Kaufpreissammlung, wo alle Grundstücksverkäufe (Notarverträge) des Jahrgangs 2021 anonymisiert erfasst und ausgewertet werden. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut und erschließungs- und kostenbeitragsfrei (Baureifes Land) wären. Für die Entwicklungszustände Bauerwartungs- bzw. Rohbauland wurden die Bodenrichtwerte entsprechend angepasst. Der jeweilige beitrags- und abgabenrechtliche Zustand für die einzelnen Bodenrichtwerte wird bei der Bodenrichtwertauskunft mit angegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Bodenrichtwerte keine bindende Wirkung haben. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zur Verfügung, telefonisch unter 09261 678-247, per E-Mail unter gutachterausschuss@lra-kc.bayern.de.

Weitere Informationen sind auch auf unter folgendem LINK zu finden.