Brexit: Wichtige Infos für britische Staatsangehörige im Landkreis

22. Dezember 2020 : Die Ausländerbehörde beim Landratsamt Kronach hat im Zusammenhang mit dem Brexit wichtige Informationen für britische Staatsangehörige...

Die Ausländerbehörde beim Landratsamt Kronach hat im Zusammenhang mit dem Brexit wichtige Informationen für britische Staatsangehörige:

Am 1. Februar 2020 wurde der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands aus der Europäischen Union vollzogen. Derzeit gilt bis zum 31. Dezember 2020 ein Übergangszeitraum, in dem freizügigkeitsberechtigte britische Staatsangehörige in Deutschland weiterhin keinen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht brauchen. Sie sind jedoch zur Anmeldung ihres Wohnsitzes in Deutschland bei der zuständigen Meldebehörde verpflichtet. Drittstaatsangehörige Familienangehörige von britischen Staatsangehörigen benötigen für ihren Aufenthalt zusätzlich zur Wohnsitzanmeldung eine Aufenthaltskarte.

Ab dem 1. Januar 2021 gelten nach dem Austrittsabkommen die Freizügigkeitsrechte für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland wohnen, zu diesem Zeitpunkt freizügigkeitsberechtigt sind und dies auch nach dem 31. Dezember 2020 fortführen, weiter. Für neu einreisende britische Staatsangehörige gilt ab 1. Januar 2021 das allgemeine Ausländerrecht, d. h. diese benötigen zum langfristigen Aufenthalt und zur Erwerbstätigkeit einen Aufenthaltstitel.

Als Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen benötigen britische Staatsangehörige dann zwingend ein Aufenthaltsdokument-GB von der Ausländerbehörde. Um das neue Aufenthaltsdokument-GB zu erhalten, müssen britische Staatsangehörige ihren Aufenthalt bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde bis zum 30. Juni 2021 anzeigen.

Alle im Landkreis Kronach wohnhaften britischen Staatsangehörigen werden in den nächsten Tagen vom Landratsamt Kronach angeschrieben und über die erforderlichen aufenthaltsrechtlichen Schritte informiert. Mit diesem Brief erhalten die Betroffenen auch das Formular zur Aufenthaltsanzeige. Für den Fall, dass Betroffene keinen Brief erhalten, sollen sie sich telefonisch an das Landratsamt Kronach, Ausländerbehörde, Tel. 09261/678-222, wenden. Alternativ kann dieses Formular auch hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen im Internet unter: