Auch in der Osterwoche nur Notbetreuung in den Kindertagesstätten

01. April 2021 : Nach wie vor liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Kronach weit über der maßgeblichen 100er Marke, was sich auch auf den Betrieb der Kindertagesstätten auswirkt. Dies hat zur Folge, dass auch in der Osterwoche in den Kindertagesstätten im Landkreis Kronach nur Notbetreuung angeboten werden darf – unabhängig von der Entwicklung des Inzidenzwertes innerhalb dieses Zeitraums.

Nach wie vor liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Kronach weit über der maßgeblichen 100er Marke, was sich auch auf den Betrieb der Kindertagesstätten auswirkt. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat für diesen Bereich am Donnerstag, 1. April, einen Wert von 268,2 festgestellt. Dies hat zur Folge, dass auch in der Osterwoche in den Kindertagesstätten im Landkreis Kronach nur Notbetreuung angeboten werden darf – unabhängig von der Entwicklung des Inzidenzwertes innerhalb dieses Zeitraums. Gemäß der aktuell gültigen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung muss jeder Landkreis am Ende einer Woche auf Basis des Inzidenzwertes die Regelung für die Folgewoche bekanntmachen.

Die Schülerinnen und Schüler befinden sich in der Osterwoche noch in den Ferien.

Zum Ende der nächsten Woche wird dann eine Entscheidung für die darauffolgende Woche für die Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis getroffen.

amtliche Bekanntmachung