Allgemeinverfügung – Festlegung zentraler Begegnungsflächen in der Stadt Kronach

11. Dezember 2020 : Der Landkreis Kronach hat am Freitag mit einem Wert von 214,3 (RKI) die 7-Tage-Inzidenz von 200 überschritten. Damit treten damit ab Samstag, 0 Uhr, neue Maßnahmen in Kraft.

Der Landkreis Kronach hat am Freitag mit einem Wert von 214,3 (RKI) die 7-Tage-Inzidenz von 200 überschritten. Damit treten damit ab Samstag, 0 Uhr, neue Maßnahmen in Kraft.

Zusätzlich zu den bereits mitgeteilten Maßnahmen hat das Landratsamt am Freitag auf Basis einer Allgemeinverfügung eine erweiterte Maskenpflicht für folgende Bereiche (siehe auch Lageplan) in der Stadt Kronach beschlossen:

  • Bahnhofsplatz einschl. Bereich Bushaltestellen
  • Fußgängerzone
  • Rosenau
  • Schwedenstraße (Teilbereich)
  • Marienplatz
  • Hussitenplatz
  • Spitalstraße (ab Spitalbrücke)

Der Mund-Nase-Schutz darf in diesen Bereichen nur kurz zum Essen, Trinken oder Rauchen abgesetzt werden, wenn hierbei mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen eingehalten wird.

Die Allgemeinverfügung für die erweiterte Maskenpflicht gilt zunächst bis 5. Januar 2021 (24 Uhr).

Allgemeinverfügung