Abfallwirtschaft
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Zur Nutzung von Wertstoffhöfen und -containern, Kompostplätzen und Autowaschanlagen während der Ausgangsbeschränkung
Zum Betrieb und zur Nutzung von Einrichtungen der Abfallwirtschaft hält das Landratsamt Kronach einige Klarstellungen für erforderlich. So verweist die Behörde auf eine Veröffentlichung des bayerischen Innenministeriums vom 2. April, wonach sichergestellt werden muss, dass die Entsorgung und Verwertung anfallender Abfälle und Reststoffe gewährleistet ist.
Wer derzeit das Aufsuchen eines Wertstoffhofs, eines Kompostplatzes oder einer Deponie erwägt, soll zunächst prüfen, ob die Fahrt zur jeweiligen Anlage dringend notwendig ist oder nicht doch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. Dies gilt für die Anlieferung durch Privatpersonen wie auch durch gewerbliche Kunden. Bei der Anlieferung ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter von Person zu Person (Anlieferer oder Personal) eingehalten wird. Wie die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises dazu feststellt, kann aus gegebenem Anlass das Personal keine Hilfe beim Ausladen leisten. Auch ist eine Bargeldabrechnung zur Zeit nicht möglich. Anlieferungen werden gelistet und in Rechnung gestellt.
Für dringend notwendige Anlieferungen durch Privatnutzer oder durch gewerbliche Kunden gelten für die betreffenden Einrichtungen weiterhin folgende Öffnungszeiten und Bedingungen:
Die Wertstoffhöfe in Birkach, Steinbach am Wald und Wallenfels bleiben geöffnet:
Die Wertstoffhöfe Nordhalben, Steinwiesen, Marktrodach, Küps, Mitwitz, Pressig, Tettau, Ludwigsstadt und Teuschnitz bleiben vorerst geschlossen.
Alle Kompostplätze des Landkreises bleiben geöffnet und es kann angeliefert werden.
Die Bauschuttdeponie Kirchleus und die Hausmülldeponie Blumenrod haben zu den üblichen Zeiten geöffnet. Auch die Müllumladestation Kronach-Neuses bleibt bis auf Weiteres offen.
Auf die Frage, ob man Altglas bzw. Kunststoffmüll zum Wertstoffcontainer bringen darf, antwortet das Innenministerium: „Altglas bzw. Kunststoffabfälle in üblichen Mengen können zum Container gebracht werden. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Bitte halten Sie Abstand. Auch hier sollten Sie sich fragen, ob die Entsorgung nicht auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.“
Auch die Frage, ob man sein Auto in der Waschanlage reinigen lassen darf, beschäftigt die Bevölkerung. Dazu die Antwort des Innenministeriums: „Autowaschanlagen dürfen weiterhin geöffnet haben. Im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ist die Nutzung der Autowaschanlage erlaubt. Allerdings ist dies im privaten Bereich kein triftiger Grund, seine Wohnung zu verlassen.“