Abfallwirtschaft
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Gemäß § 28 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) in Verbindung mit Art. 35 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG) erlässt das Landratsamt Kronach folgende
Der detaillierte Wortlaut der Allgemeinverfügung steht Ihnen hier zur Verfügung.