Abfallwirtschaft
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Auch an Silvester gilt die nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr unverändert. Alternativ ist es natürlich möglich, bei dem besuchten Hausstand zu übernachten.
Feuerwerk ist kein Grund, die Wohnung/das eigene Grundstück zu verlassen.
Verantwortung zeigen – auch die Krankenhäuser sollen nicht weiter belastet werden.