26.01.2021 – 15-KM-Regel vorerst außer Vollzug
Mit Beschluss vom 26. Januar 2021 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Verbot touristischer Tagesausflüge für Bewohner von sog. Hotspots (§ 25 Abs. 1 Satz 1 der 11. BayIfSMV) vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Unabhängig davon können die Kreisverwaltungsbehörden von Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern anordnen, dass touristische Tagesreisen in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt untersagt sind (§ 25 Abs. 1 Satz 4 der 11. BayIfSMV).
Bitte informieren Sie sich auf den Homepages der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden.
Details dazu auch unter:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/hotspotregionen/index.php