Abfallwirtschaft
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Erleichterungen der Beschränkungen ab dem 8. Juli: 200 Personen bei Veranstaltungen und Versammlungen im Freien bzw. 100 in geschlossenen Räumen zugelassen / Freizeiteinrichtungen im Innenbereich können wieder öffnen / Kontaktlose Sportwettkämpfe in geschlossenen Räumen sowie Training von Kontaktsportarten unter Auflagen wieder möglich / Öffnung zoologischer- und botanischer Innenbereiche / Betrieb von Flusskreuzfahrtschiffen zugelassen.
Mehr: http://q.bayern.de/kabinett-7-juli-2020