02.09.2021 – neue Corona-Regeln
Ab heute gelten die neuen Corona-Regeln nach der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung. Diese ist nun abrufbar unter:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-615/
Bayerische Krankenhausampel steht auf grün
Die aktuellen Kennzahlen für die Bayerische Krankenhaus-Ampel können direkt beim LGL abgerufen werden:
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm#kennzahlen
Im Landkreis Kronach noch keine allgemeine 3-G-Regelung
Künftig ist der lokale 7-Tage-Inzidenz-Wert nur noch für das Greifen der allgemeinen 3-G-Regel (§ 3 Abs. 1 der 14. BayIfSMV) relevant. Die 7-T-I für den #landkreiskronach liegt heute (02.09.) bei 15,1.
Die Regelung tritt im Landkreis Kronach erst in Kraft, wenn der markante 35er-Wert an 3 aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde. 3-G gilt dann am übernächsten Tag (Tag 5). Auch für das Entfallen von 3-G gilt nun: 3 Tage in Folge 35 nicht mehr überschritten, Wegfall am Tag 5.
Wir werden natürlich jeweils entsprechend informieren.
Unbeschadet dessen ist z.B. der Zugang zu Messen und zu Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen nur für Geimpfte, Genesene und Getestete zulässig.

