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Als flächenhafte Naturdenkmäler können Einzelschöpfungen der Natur geschützt werden, deren Erhaltung wegen ihrer hervorragenden Schönheit, Seltenheit oder Eigenart oder ihrer ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen, volks- oder heimatkundlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt. Dazu gehören insbesondere Feuchtgebiete, Floßteiche, extensiv genutzte Karpfenteiche, aufgelassene Steinbrüche, Moore und Feldgehölze.
Im Landkreis Kronach gibt es derzeit 8 flächenhafte Naturdenkmäler:
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