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Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) ist zusammen mit der Vogelschutz-Richtlinie Grundlage des europäischen ökologischen Verbundnetzes „Natura 2000“.
Im Landkreis befinden sich 10 FFH-Gebiete, die sich aus insgesamt 36 Teillbereichen zusammensetzen. Das Steinachtal (10) ist gleichzeitig als FFH- (5733-371) und Vogelschutzgebiet (5631-471) ausgewiesen.
FFH-Gebiete
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