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Um die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erreichen zu können und die Ziele der Artenvielfalt, des Landschaftsbildes sowie für die Erholung der Menschen zu gewährleisten, bedarf es Schutzgebiete.
Im Abschnitt III und IIIa des Bayerischen Naturschutzgesetzes werden verschiedene Schutzkategorien unterschieden, die jeweils eigene, klar definierte Ziele verfolgen und in denen unterschiedliche Schutzvorschriften bestehen.
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