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Der Kreistag wird in seiner Arbeit von verschiedenen Ausschüssen unterstützt. Der durch die Landkreisordnung zwingend vorgeschriebene Kreisausschuss (Vorsitz Landrat + 12 Kreisräte) ist Beschlussgremium für alle ihm vom Kreistag übertragenen Zuständigkeiten. Angelegenheiten, die der Kreistag zu beschließen hat, hat der Kreisausschuss kraft Gesetzes vorzuberaten. In eigener Verantwortung ist er zuständig für alle Verwaltungsaufgaben, die nicht dem Kreistag, weiteren beschließenden Ausschüssen oder dem Landrat vorbehalten sind.
Neben dem Kreisausschuss wurden weitere beschließende Ausschüsse gebildet, deren Aufgaben sich aus der Geschäftsordnung des Kreistages ergeben, und zwar
Abfallwirtschafts- und Umweltausschuss (Landrat + 12 Kreisräte)
Er ist zuständig für alle Angelegenheiten der Abfallwirtschaft und des Umwelt- und Naturschutzes einschließlich der Landschaftspflege.
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport (Landrat + 12 Kreisräte und soweit Fragen des Sports behandelt werden, sollen von den Sportfachverbänden und Organisationen benannte Vertreter als beratende Mitglieder hinzugezogen werden; ebenso sollen bei Bedarf Vertreter des schulischen und kulturellen Lebens hinzugezogen werden.
Er ist zuständig für alle Angelegenheiten der Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Kronach (mit Ausnahme der Personalentscheidungen), für die Vorbereitung der Vergabe des Kulturpreises des Landkreises Kronach und die Sportlerehrung einschließlich der Kreiszuschüsse gemäß den Richtlinien über die Kreiszuschüsse im sportlichen Bereich.
Jugendhilfeausschuss (Landrat + 4 Mitglieder des Kreistages, 1 vom Kreistag gewählten Person, die in der Jugendhilfe erfahren ist + 4 Vertreter der Wohlfahrtsverbände und des Kreisjugendringes. Hinzu kommen 11 beratende Mitglieder verschiedener Institutionen und Behörden.
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien, der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe. Das Jugendamt besteht aus der Verwaltung des Jugendamtes und dem Jugendhilfeausschuss.
Rechnungsprüfungsausschuss (7 Kreisräte; Vorsitz Kreisrat Wolfgang Förtsch)
Gebildet wurde außerdem ein Ausschuss für Soziales (beratend).
Er setzt sich zusammen aus dem Landrat (Vorsitz) und 7 Kreistagsmitgliedern. Bei Bedarf können sachkundige Bürger (Vertreter der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der im Landkreis wirkenden Kirchen und Vereinigungen von Sozialleistungsempfängern und sonstigen Gruppierungen) in beratender Funktion zugezogen werden.
Um die Bedeutung der der kulturellen Arbeit zu unterstreichen, wurde auch eine Programmkommission für kulturelle Veranstaltungen des Landkreises gebildet. Sie besteht aus dem Landrat (Vorsitz), 7 Mitgliedern aus den im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen sowie bis zu siebenundzwanzig Vertretern des kulturellen Lebens im Landkreis Kronach.
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