Schwangerenberatung
Werdende Mütter haben Anspruch auf eine umfassende Beratung in allen Fragen der Schwangerschaft, sowie in den folgenden drei Jahren.
Sie erhalten bei uns Informationen und praktische Hilfestellung...
> wenn Sie durch ihre Schwangerschaft Fragen oder Probleme haben
> wenn Sie sich nicht in der Lage sehen, die Schwangerschaft auszutragen
(soziale Beratung in einer Not- oder Konfliktlage nach §219 StGB)
> wenn Sie Probleme mit Ihrem Partner oder Ihrer neuen Familiensituation
haben
> wenn Sie ein behindertes Kind erwarten
> wenn Sie sich für finanzielle und soziale Hilfen rund um die
Schwangerschaft interessieren
> wenn Sie in materielle Not geraten sind (z. B.: Anträge für die Landesstiftung
“Hilfe für Mutter und Kind” können bei uns gestellt werden.)
> wenn Sie Fragen zur Familienplanung und zu Methoden der
Empfängnisverhütung haben
> wenn Sie Beratung und Begleitung nach einem Schwangerschaftsabbruch
bzw. nach der Geburt Ihres Kindes wünschen.
Wir unterliegen der Schweigepflicht
Wir beraten Sie vertraulich, auf Wunsch auch anonym
Unsere Beratungsangebote sind für Sie kostenlos
Sie können allein, zusammen mit Ihrem Ehemann, Partner, Freund, Freundin oder mit den Eltern kommen
Bei Bedarf bieten wir auch Hausbesuche an
In Konfliktlagen vergeben wir Termine unverzüglich
(telefonische Anmeldung ist sinnvoll)
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