Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Kronach, Güterstraße 18, 96317 Kronach
Tel. 09261/678-0, E-Mail poststelle@lra-kc.bayern.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Landratsamt Kronach, Güterstr. 18, 96317 Kronach
datenschutz@lra-kc.bayern.de
Tel. 09261 678-0
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Zwecke der Verarbeitung:
Ihre Daten werden erhoben, um Ihren Antrag auf Leistungen nach dem UVG zu bearbeiten und im Falle einer Leistungsgewährung übergegangene Unterhaltsforderungen gegenüber dem Unterhaltspflichtigen durchzusetzen.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit Art. 9 DSGVO und Art. 8 BayDSG-E 2018, § 69 SGB X, §§ 61 ff. SGB VIII, §§ 1 ff. Unterhaltsvorschussgesetz und Ihrer Einwilligung verarbeitet.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- Landesamt für Finanzen,
- Jobcenter,
- Sozialversicherungsträger,
- Arbeitgeber des Unterhaltspflichtigen,
um den Leistungsanspruch zu prüfen und im Falle einer Leistungsgewährung übergegangene Unterhaltsforderungen gegenüber dem Unterhaltspflichtigen durchzusetzen.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung nach Abschluss der Akte im Regelfall für 10 Jahre, bei unbefristeter Niederschlagung für 30 Jahre gespeichert.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Kronach durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 6 Unterhaltsvorschussgesetz, § 60 SGB I.
Das Kreisjugendamt Kronach benötigt Ihre Daten, um über Ihren Antrag bearbeiten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden bzw. muss mit einer Versagung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gerechnet werden.